Gemeindeorgane
"Gemeindeorgane" sind in der Bundesrepublik Deutschland der Oberbegriff für die in einer Gemeindeordnung eines Bundeslandes festgelegten Organe einer Kommune. Diese variieren von Bundesland zu Bundesland.
Gemäß Sächsischer Gemeindeordnung gehören zu den Organen der Gemeinde Neukirchen der Bürgermeister und der Gemeinderat.
Auf den weiterführenden Seiten können Sie sich ausführlich über die Aufgaben des Bürgermeisters und des Gemeinderates sowie die Zusammensetzung des Gemeinderates und der Ausschüsse informieren. Gleichzeitig erhalten Sie Informationen zum Ortschaftsrat Adorf.