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Verwaltungsausschuss

 Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsausschusses 

1. Personalangelegenheiten, allgemeine Verwaltungsangelegenheiten,
2. Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich Abgabenangelegenheiten,
3. Schulangelegenheiten und Angelegenheiten nach dem Kindertagesstättengesetz,
4. Marktangelegenheiten,
5. Verwaltung der gemeindlichen Liegenschaften einschl. Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei und Weide

Innerhalb dieses Geschäftsbereiches entscheidet der Verwaltungsausschuss über:

1. die Ernennung, Beförderung und Entlassung von Beamten des einfachen Dienstes sowie des mittleren Dienstes und von tariflich Beschäftigten ab der Entgeltgruppe 10 TVöD, soweit es sich nicht um Aushilfsangestellte handelt,
2. die Bewilligung von nicht im Haushaltplan einzeln ausgewiesenen Zuschüssen von mehr als 2.000 €, aber nicht mehr als 5.000 € im Einzelfall,
3. die Stundung von Forderungen von mehr als 2 Monaten bis zu 6 Monaten in unbeschränkter Höhe, von mehr als 6 Monaten und von mehr als 5.000 € bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 €,
4. den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde oder die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Gemeinde im Einzelfall mehr als 3.000 €, aber nicht mehr als 5.000 € beträgt,
5. die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, wenn der Wert mehr als 5.000 €, aber nicht mehr als 10.000 € im Einzelfall beträgt,
6. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bei einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von mehr als 5000 €, aber nicht mehr als 15.000 € im Einzelfall,
7. die Veräußerung von beweglichen Vermögen von mehr als 5.000 €, aber nicht mehr als 15.000 € im Einzelfall,
8. alle übrigen Angelegenheiten, für die nicht nach § 6 Abs. 1 der Technische Ausschuss zuständig ist.

Mitglieder

Mitglieder                                Stellvertreter 
Frau Grimm                              Frau Aurich 
Frau Körner                             Herr W. Nowack
Herr Schmidt                            Frau Gorow
Herr M. Nowack                       Frau Hampel
Herr Uhlig                                Herr Marquard
Frau Tabbert                           Frau Adler 

Die Sitzungstermine und Bekanntmachungen für den Verwaltungsausschuss finden Sie aktuell unter Bekanntmachungen.

Kontakt

Gemeinde Neukirchen/Erzgeb.

Hauptstraße 77
09221 Neukirchen/Erzgeb.

Tel.: 0371/271020
Fax: 0371/217093
gemeinde@neukirchen-erzgebirge.de

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

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