sonstige öffentl. Bekanntmachungen
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KÄMMEREI
Neukirchen, den 18.03.2010
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Gemeinde Neukirchen für das Haushaltsjahr 2010
Mit Schreiben vom 16.03.2010, Az.: 030-092.12-41-10/01 wurde die Haushaltssatzung der Gemeinde Neukirchen für das Haushaltsjahr 2010, die am 26.01.2010 mit Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Neukirchen beschlossen wurde, rechtsaufsichtlich genehmigt.
Die Satzung wird hiermit gemäß § 76 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen in der Zeit vom 13.04.2010 bis einschließlich zum 29.04.2010, öffentlich ausliegt und im Rathaus in Neukirchen, Hauptstraße 77, im Zimmer 22 während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden kann.
Haushaltssatzung der Gemeinde Neukirchen
für das Haushaltsjahr 2010
Aufgrund von § 74 SächsGemO hat der Gemeinderat am 26.01.2010 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben von je 10.370 TEUR
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) von 828 TEUR
3. den Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen von - TEUR
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.300 TEUR
§ 3
Die Hebesätze bleiben unverändert
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) mit 300 v.H.
2. für die Gewerbesteuer mit 350 v.H. der Steuermessbeträge.
Bürgermeister
STEUERAMT
Öffentliche Bekanntmachung der Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2010
Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2010
Gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz vom 7.8.1973, zuletzt geändert durch Art. 38 JahressteuerG 2009 vom 19. 12. 2008 wird die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2010 die gleiche Grundsteuer wie für das Jahr 2009 an die Gemeinde Neukirchen zu entrichten haben, hiermit öffentlich festgesetzt.
Mit dem Tag dieser Bekanntmachung treten für die genannten Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für das Kalenderjahr 2010 zugegangen wäre.
Die Grundsteuer 2010 ist in Höhe der jeweiligen Rate zu den in dem zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid oder Grundsteuer-Änderungs-Bescheid angegebenen Fälligkeitszeitpunkten zu entrichten.
Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen, werden gem.§ 27 Abs. 2 Grundsteuergesetz Änderungsbescheide erteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich beim Steueramt der Gemeindeverwaltung Neukirchen, Hauptstraße 77 in 09221 Neukirchen einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Bei schriftlicher Erklärung ist die Frist nur gewahrt, wenn Ihr Rechtsbehelf vor Ablauf der Frist eingegangen ist.
Der Widerspruch hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung, d.h. er entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung.
Stefan Lori
Bürgermeister
Kindertageseinrichtung