sonstige öffentl. Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2010
Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2010
Gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz vom 7.8.1973, zuletzt geändert durch Art. 38 JahressteuerG 2009 vom 19. 12. 2008 wird die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2010 die gleiche Grundsteuer wie für das Jahr 2009 an die Gemeinde Neukirchen zu entrichten haben, hiermit öffentlich festgesetzt.
Mit dem Tag dieser Bekanntmachung treten für die genannten Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für das Kalenderjahr 2010 zugegangen wäre.
Die Grundsteuer 2010 ist in Höhe der jeweiligen Rate zu den in dem zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid oder Grundsteuer-Änderungs-Bescheid angegebenen Fälligkeitszeitpunkten zu entrichten.
Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen, werden gem.§ 27 Abs. 2 Grundsteuergesetz Änderungsbescheide erteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich beim Steueramt der Gemeindeverwaltung Neukirchen, Hauptstraße 77 in 09221 Neukirchen einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Bei schriftlicher Erklärung ist die Frist nur gewahrt, wenn Ihr Rechtsbehelf vor Ablauf der Frist eingegangen ist.
Der Widerspruch hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung, d.h. er entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung.
Stefan Lori
Bürgermeister
Bekanntmachung zum Sächsischen Ladenöffnungsgesetz
Festlegung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2010
Gemäß § 8 Abs. 1 SächsLadÖffG dürfen Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen in der Zeit zwischen 12.00 und 18.00 Uhr geöffnet sein.
Die Gemeinden wurden durch § 8 Abs. 2 SächsLadÖffG ermächtigt die Tage für diese Ladenöffnungszeiten zu bestimmen.
Die Gemeinde Neukirchen beabsichtigt daher im Jahr 2010 folgende Sonntage für die Öffnung aller im Ort ansässigen Verkaufsstellen freizugeben:
1. Sonntag, den 28. März 2010
2. Sonntag, den 28. November 2010
3. Sonntag, den 05. Dezember 2010
4. Sonntag, den 12. Dezember 2010
Sie erhalten hiermit die Gelegenheit sich zu den geplanten Öffnungszeiten zu äußern.
Sie können im Ordnungsamt der Gemeinde Neukirchen, Hauptstraße 77 in 09221 Neukirchen, während der Öffnungszeiten - bis Ende Januar 2010 - zum Sachverhalt vorsprechen oder ihre schriftliche Äußerung an die genannte Adresse senden.
Ordnungsamt