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sonstige öffentl. Bekanntmachungen

öffentliche Bekanntmachungen aus allen Verwaltungsbereichen...

Steueramt

Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2013

Gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz vom 7.8.1973, zuletzt geändert durch Art. 38 JahressteuerG 2009 vom 19.12.2008 wird die Grundsteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2013 die gleiche  Grundsteuer wie für das Jahr 20012 an die Gemeinde Neukirchen zu entrichten haben, hiermit öffentlich festgesetzt.

 

Mit dem Tag dieser Bekanntmachung treten für die genannten Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für das Kalenderjahr 2013 zugegangen wäre.

 

Die Grundsteuer 2013 ist in Höhe der jeweiligen Rate zu den in dem zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid oder Grundsteuer-Änderungs-Bescheid angegebenen Fälligkeitszeitpunkten zu entrichten.

 

Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen, werden gem. § 27 Abs. 2 Grundsteuergesetz Änderungsbescheide erteilt.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich beim Steueramt der Gemeindeverwaltung Neukirchen, Hauptstraße 77 in 09221 Neukirchen einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Bei schriftlicher Erklärung ist die Frist nur gewahrt, wenn Ihr Rechtsbehelf vor Ablauf der Frist eingegangen ist. Der Widerspruch hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung, d. h. er entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung.

 

Stefan Lori

Bürgermeister

 

Kita.-Verwaltung

Die Bekanntmachung der Betriebskosten 2011 erfolgte im Amtsblatt 08/2012. 

Meldeamt

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:

Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Als Reisedokumente für Kinder können je nach Reiseziel und Alter des Kindes Kinderreisepässe (13,00 Euro), Personalausweise (22,80 Euro) oder Reisepässe (37,50 Euro) beantragt werden. Bei Fragen zur Beantragung der Dokumente ist unser Meldeamt während der Öffnungszeiten unter der Nummer 0371 217092 zu erreichen.

 

Bauamt


04/2012

Für die Erstellung eines Hochwasserrisikomanagementplanes wurde uns von der Landesdirektion Chemnitz, jetzt Landesdirektion Sachsen, eine Zuwendung in Höhe von 39.891,15 EUR gewährt. Dies entspricht 90 % der Kosten. Mit der Planung wurde das Ingenieurbüro Philipp & Partner beauftragt.

Die Beantragung der Gelder erfolgte im Rahmen der nachhaltigen Hochwasserschadensbeseitigung an Gewässern nach den Hochwasserereignissen des August und September 2010. Betrachtet werden in diesem Plan der Mühlgraben sowie der Mündungsbereich in den Adorfer Bach.

 

Erst nach Vorliegen des Hochwasserrisikomanagementplanes und der Prüfung und Zustimmung durch die Landesdirektion Sachsen können weiterführende Planungen zur Ertüchtigung des Regenrückhaltebeckens am Mühlgraben durchgeführt werden.

 

Den Plan dazu finden Sie im Amtsblatt April 2012.

 

Standesamt

Mit Wirkung zum 01.01.2012 wurden die beiden Standesamtsbezirke Neukirchen/Erzgeb. und Jahnsdorf/Erzgeb. zusammengelegt und zu einem gemeinsamen "Standesamtsbezirk Neukirchen/Erzgeb." umgebildet.

Das bedeutet, dass die Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb. die Aufgaben im Personenstandswesen (Standesamt) per Zweckvereinbarung an die Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. übertragen hat.
Sämtliche Aufgaben im Personenstandswesen für beide Gemeinden werden seit 01.01.2012 durch die beiden Standesbeamten im Rathaus Neukirchen als Sitz des neu gebildeten Standesamtsbezirkes erledigt. Die bisherige Standesbeamtin aus Jahnsdorf wurde für den Standesamtsbezirk Neukirchen/Erzgeb. neu bestellt.

Das Standesamt ist zu den Öffnungszeiten in den gewohnten Räumen im Rathaus Neukirchen zu erreichen.

 

Verteilung des Amtsblattes

Unser Amtsblatt wird ab diesem Jahr durch die blitzpunkt Vertriebs- und Presseagentur Chemnitz verteilt. Es erscheint nunmehr erst 14 Tage nach unserer Gemeinderatssitzung und nicht wie gewohnt, in der darauffolgenden Woche. 
Bitte beachten Sie auch, dass das Amtsblatt evtl. mit anderen Zeitschriften oder Werbung in Ihrem Briefkasten ist. 
 

Kontakt

Gemeinde Neukirchen/Erzgeb.

Hauptstraße 77
09221 Neukirchen/Erzgeb.

Tel.: 0371/271020
Fax: 0371/217093
gemeinde@neukirchen-erzgebirge.de

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

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