Haushaltsbefragung - Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe der EU 2013
Medieninformationen 42/2013
Statistisches Landesamt Sachsen
Haushaltsbefragung - Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe der EU 2013
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Die darin lebenden Haushalte werden dann maximal in vier aufeinander folgenden Jahren befragt. Die Haushalte können zwischen der zeitsparenden Befragung durch die Erhebungsbeauftragten und einer schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das Statistische Landesamt wählen.
Erhebungsbeauftragte legitimieren sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zur Geheimhaltung aller ihnen bekannt werdenden Informationen verpflichtet. Alle erfragten Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.