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Haushaltsbefragung - Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe der EU 2012

Medieninformation 19/2012

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

 

Haushaltsbefragung - Mikrozensus und Arbeitskräfte­stichprobe der EU 2012

Jährlich werden im Freistaat Sachsen - wie im gesamten Bundesgebiet - der Mikrozensus und die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt. Der Mikro­zensus („kleine Volkszählung“) ist eine gesetzlich angeordnete Stichproben­erhebung, bei der ein Prozent der sächsischen Haushalte (rund 20 000 Haushalte) zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts usw. befragt werden. Der Mikrozensus 2012 enthält zudem noch Fragen zum Pendlerverhalten, wie Entfernung zur Arbeitsstätte und benutztes Verkehrsmittel.

Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Die darin lebenden Haushalte werden dann maximal in vier aufeinander folgenden Jahren befragt. Die Haushalte können zwischen der zeitsparenden Befragung durch die Erhebungsbe­auftragten und einer schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das Statistische Landesamt wählen.

Erhebungsbeauftragte legitimieren sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zur Geheimhaltung aller ihnen bekannt werdenden Informationen verpflichtet. Alle erfragten Daten werden aus­schließlich für statistische Zwecke verwendet.

 

Auskunft erteilt: Ina Helbig, Tel.: 03578 33-2110

Kontakt

Gemeinde Neukirchen/Erzgeb.

Hauptstraße 77
09221 Neukirchen/Erzgeb.

Tel.: 0371/271020
Fax: 0371/217093
gemeinde@neukirchen-erzgebirge.de

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