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Haushaltsbefragung - Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe der EU 2013

Medieninformationen 42/2013
Statistisches Landesamt Sachsen

 

Haushaltsbefragung - Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe der EU 2013

Jährlich werden im Freistaat Sachsen - wie im gesamten Bundesgebiet - der Mikrozensus und die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt. Der Mikrozensus ("kleine Volkszählung") ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung, bei der ein Prozent der sächsischen Haushalte (rund 20.000 Haushalte) zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche, Besuch von Schule oder Hochschule, Quellen des Lebensunterhaltes usw. befragt werden. Der Mikrozensus 2013 enthält zudem noch Fragen zur Gesundheit, wie Rauchverhalten, Behinderung, Körpergröße und Gewicht.

Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Die darin lebenden Haushalte werden dann maximal in vier aufeinander folgenden Jahren befragt. Die Haushalte können zwischen der zeitsparenden Befragung durch die Erhebungsbeauftragten und einer schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das Statistische Landesamt wählen.

Erhebungsbeauftragte legitimieren sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zur Geheimhaltung aller ihnen bekannt werdenden Informationen verpflichtet. Alle erfragten Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.

Auskunft erteilt: Ina Augustiniak, Tel. 03578/33-211 

 

 

 

 

Kontakt

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09221 Neukirchen/Erzgeb.

Tel.: 0371/271020
Fax: 0371/217093
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