Hinweis in eigener Sache
Amtsblatt
Veröffentlichungen im Amtsblatt
Grundsätzlich sollen alle Artikel, Mitteilungen, Bekanntmachungen und Informationen von Vereinen, Sportverbänden und anderen Vereinigungen sowie Kirchen, kirchlichen Institutionen und öffentlichen Einrichtungen, welche im Amtsblatt Neukirchen veröffentlicht werden sollen, der Gemeindeverwaltung Neukirchen auf elektronischem Weg per Mail gemeinde@neukirchen-erzgebirge.de, CD, Diskette etc. zugeleitet werden.
Dies gilt sowohl für reine Texte (nur im Format Word für Windows bis XP – kein Vista) als auch für Fotos (bitte in Originalgröße und nicht verkleinert sowie als jpg.- oder tif.-Datei).
Über die Aufnahme von Artikeln im Amtsblatt entscheidet der Bürgermeister.
Wir bitten um Verständnis, dass aus technischen Gründen nur noch die elektronische Datenübermittlung möglich ist!
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Neukirchen unter Tel. 0371/271020 bzw. an o.g. E-Mail-Adresse.
01/2012 am 11.01.12 19.12.11
02/2012 am 08.02.12 25.01.12
03/2012 am 14.03.12 29.02.12
04/2012 am 11.04.12 28.03.12
05/2012 am 09.05.12 25.04.12
06/2012 am 13.06.12 30.05.12
07/2012 am 11.07.12 27.06.12
08/2012 am 08.08.12 25.07.12
09/2012 am 12.09.12 29.08.12
10/2012 am 10.10.12 26.09.12
11/2012 am 14.11.12 24.10.12
12/2012 am 12.12.12 28.11.12
01/2013 am 09.01.13 19.12.12
Verteilung des Amtsblattes
Unser Amtsblatt wird ab diesem Jahr durch die blitzpunkt Vertriebs- und Presseagentur Chemnitz verteilt. Es erscheint nunmehr erst 14 Tage nach unserer Gemeinderatssitzung und nicht wie gewohnt, in der darauffolgenden Woche.
Bitte beachten Sie auch, dass das Amtsblatt evtl. mit anderen Zeitschriften oder Werbung in Ihrem Briefkasten ist.
Erscheinungsdaten Amtsblatt der Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. mit Ortsteil Adorf