Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket
Informationen
Das Bildungs- und Teilhabepaket besteht aus folgenden Komponenten:
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Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
§ 28 Abs. 2 SGB II und § 34 Abs. 2 SGB XII
Kostenübernahme eintägiger Ausflüge in Schulen und Kindertagesstätten unter Beachtung der Verwaltungsvorschrift Schulausflüge; i.d.R. werden Fahrtkosten und Eintrittsgelder übernommen
mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet -
Schulbasispaket
§ 28 Abs. 3 SGB II und § 34 Abs. 3 SGB XII
zweimal im Schuljahr - Gewährung eines finanziellen Zuschusses pauschal 100 € in 2 Raten (70 € und 30 €) für die Ausstattung bedürftiger Kinder mit Lernmaterialen, beginnend ab dem Schuljahr 2011/2012 -
Schülerbeförderung
§ 28 Abs. 4 SGB II und § 34 Abs. 4 SGB XII
Erstattung von erforderliche Beförderungskosten für den Besuch der nächstgelegenen Schule, welche nicht aus dem eigenen Budget bzw. anderweitig abgedeckt werden können -
Lernförderung
§ 28 Abs. 5 SGB II und § 34 Abs. 5 SGB XII
Finanzierung der Lernförderung für bedürftige Schülerinnen und Schüler zur Erreichung des Lernzieles unter der Voraussetzung, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen -
Mittagessenverpflegung in Kitas und Schulen
§ 28 Abs. 6 SGB II und § 34 Abs. 6 SGB XII
Erstattung von Mehraufwendungen für Mittagessen in Kita, Schule und Hort – allerdings mit der Einschränkung, dass diese Einrichtungen eine entsprechendes Angebot vorhalten. Der Elternanteil beträgt dabei 1 EUR pro Tag. -
Soziale und kulturelle Teilhabe
§ 28 Abs. 7 SGB II und § 34 Abs. 7 SGB XII
bei Bedarf die Übernahme z.B. eines Mitgliedsbeitrages in einem Sportverein oder für die Musikschule bzw. für die Teilnahme an Freizeiten in Höhe von insgesamt 10 EUR monatlich für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
So können Leistungen beantragt werden:
Potentielle Antragsteller sind:
- Leistungsberechtigte nach dem SGB II
- Leistungsbezieher nach dem 3. Kap. SGB XII innerhalb und außerhalb von Einrichtungen
- Leistungsbezieher nach dem 4. Kap. SGB XII außerhalb von Einrichtungen
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, deren Eltern in Bezug von Wohngeld sind
- Jugendliche und junge Erwachsene, die selbst in Bezug von Wohngeld sind
- Bezieher von Kinderzuschlag nach § 6b BKGG
Der Antrag ist in den Eingangszonen der jeweilig zuständigen Jobcenter/Bürgerbüros des Referats Soziale Hilfen in:
Annaberg-Buchholz, Klosterstr. 7
Marienberg, Poststraße 6 oder
Stollberg, Uhlmannstraße 1
im Referat Soziale Hilfen, Sachgebiet SGB XII oder im Sachgebiet Wohngeld in Aue, Wettinerstraße 61 erhältlich.
Darüber hinaus kann der Antrag für Leistungsberechtigte nach dem SGB II für die Leistungen Bildung und Teilhabe auch über das gemeinsame Service-Center der Jobcenter unter folgenden Telefon-Nummern angefordert werden:
Jobcenter Annaberg: 03733 133 4219
Jobcenter Aue-Schwarzenberg: 03771 501 387
Jobcenter Mittleres Erzgebirge 03735 671 105
Jobcenter Stollberg 037296 548 900
Der Antrag steht im Internet unter http://www.erzgebirgskreis.de/index.php?id=6585 unter dem Referat Soziale Hilfen zum Herunterladen zur Verfügung.
Sie können den Antrag auch direkt in der Gemeindeverwaltung Neukirchen, Ordnungsamt, Zi. 2 erhalten.
Für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wurde für alle 4 Jobcenter des Erzgebirgskreises eine "Gemeinsame Bearbeitungsstelle Bildung und Teilhabe" gebildet, die im Gebäude der Arbeitsagentur Annaberg-Buchholz, Paulus-Jenisius-Str. 43 ihren Sitz hat.
Für Fragen rund um das Bildungspaket ist ab sofort im Referat Soziale Hilfen folgende Ruf.-Nr. geschaltet: 03771 277 3162
Anfragen per E-Mail: Bildung-Teilhabe@kreis-erz.de
Telefonische Anfragen können über die oben genannten Servicenummern der Jobcenter gestellt werden. Für den Fall, dass keine abschließende Klärung möglich ist, erfolgt in angemessener Zeit ein Rückruf durch die MitarbeiterInnen der "Gemeinsamen Bearbeitungsstelle für das Bildungs- und Teilhabepaket".
Bei erforderlichen persönlichen Vorsprachen stehen die MitarbeiterInnen nach Anmeldung beim Empfang zu nachfolgenden Sprechzeiten zur Verfügung:
Montag – Freitag von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag von 8.00 Uhr – 18.00 Uhr